Wir begutachten Ihre Immobilie und beraten Sie bezüglich Sanierungsmaßnahmen und möglicher Fördermittel. Wir unterstützen Sie bei der technischen Optimierung Ihrer Heiztechnik und beraten Sie für geplante Investitionen in Eigenerzeugung und erneuerbarer Energiegewinnung.


Der Sanierungsfahrplan wird durch unsere Energie-Effizienz-Experten erstellt und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80% gefördert. Neben möglichen Maßnahmen zur Energiekostensenkung, werden auch die potenziellen Investitionen, sowie die realisierbaren finanziellen Einsparungen ausführlich dargestellt. Vom Dach bis zum Keller, von der Gebäudehülle bis hin zur Anlagentechnik werden alle relevanten Bereiche umfänglich in einem übersichtlichen und ganzheitlichen Sanierungskonzept bewertet und Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten und zum zukunftssicheren Werterhalt der Immobilie erarbeitet.

Das Team vom energie verbund begleitet den gesamten Vorgang von der Erstellung des Sanierungsfahrplans bis zur Planung, Auswahl und Beantragung geeigneter Förderungen für die weiteren Einzelmaßnahmen mit Angebotserstellung für die Umsetzung.

Wer wird gefördert?

Haus- und Wohnungseigentümer, WEG, Mieter, Pächter, Verwaltungsgemeinschaften im Status KMU

Was wird gefördert?

Sanierungskonzept für Gebäude, die mindestens 10 Jahre alt und vorwiegend als Wohngebäude genutzt werden. Einzelmaßnahmen durch Bundesförderung für effiziente Gebäude / Effizienzhaus.

Wieviel wird gefördert?

Bis zu 80 Prozent für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes Wohngebäude

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Eigenanteil ca. 300 Euro
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten: Eigenanteil ca. 400 Euro
weiterer Zuschuss für Vorstellung der Ergebnisse bei einer WEG-Versammlung

Die Beantragung der Fördermittel bei der BAFA kann NUR durch einen geprüften und zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erfolgen.

Beim neuen iSFP-Bonus kommen weitere 5 Prozent Zuschuss zu der Basisförderung (von 20 bis 50 Prozent) hinzu, wenn eine förderfähige Sanierungsmaßnahme aus dem erstellten Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb von 15 Jahren umsetzt wird.

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird seit dem 01.07.2021 nicht nur selbst staatlich gefördert (als Teil einer Energieberatung), sondern ermöglicht auch einen weiteren Zuschuss für die empfohlenen Maßnahmen. Es gibt somit eine Förderung FÜR den Sanierungsfahrplan und eine höhere Förderung MIT dem Sanierungsfahrplan. Neu ist hier der iSFP-Bonus. Der Bonus kann angewendet werden, wenn eine förderfähige Einzelmaßnahme aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt wird. Dann kommen zu der Basisförderung (meist 20 Prozent in Form der „Bundesförderung für effiziente Gebäude”) vom BAFA weitere 5 Prozent dazu.

Beispielsweise für eine neue Dämmung, die im ISFP empfohlen worden ist, bekommen Sie dann statt der üblichen 20 Prozent neu 25 Prozent Förderung. So gibt es einen finanziellen Anreiz, die Steigerung der Energieeffizienz auch tatsächlich umzusetzen. Der ISFP-Bonus wird vom jeweiligen Förderer (BAFA oder KfW) übernommen.

Das Konzept für den individuellen Sanierungsfahrplan wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Energie- Agentur (dena), dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) sowie dem Passivhaus Institut (PHI) erarbeitet. Ziel war es, ein standardisiertes, praxisbezogenes und leicht verständliches Beratungsinstrument für die ganzheitliche energetische Betrachtung eines Gebäudes zu schaffen. Dieses soll Immobilieneigentümern dabei helfen, auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Mittel abgestimmte Sanierungsarbeiten Schritt für Schritt zu planen.

Die Erstellung des iSFP erfolgt nach einem festen Ablauf und umfasst sieben Schritte:

  1. Erstes Beratungsgespräch: Der Energieberater macht sich vor Ort ein Bild von dem energetischen Zustand des Hauses. Gleichzeitig sollte er auf die individuellen Bedürfnisse sowie die finanziellen Voraussetzungen der Hauseigentümer eingehen.
  2. Energetische Bewertung des Ist-Zustandes: Anhand standardisierter Kennwerte wird der primärenergetische Gesamtzustand des Gebäudes ermittelt.
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen: Basierend auf den Ergebnissen des ersten Beratungsgespräches erarbeitet der Energieberater einen oder mehrere Sanierungsvorschläge.
  4. Abstimmung des iSFP mit dem Eigentümer: Wurden mehrere Sanierungsvarianten erstellt, muss sich der Hausbesitzer an dieser Stelle für ein Sanierungsziel entscheiden. Dieses lässt sich nachträglich nicht mehr anpassen.
  5. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans: Der Energieberater arbeitet die Unterlagen für den Sanierungsfahrplan aus.
  6. Erläuterung der Unterlagen: In einem Abschlussgespräch werden die einzelnen Maßnahmen und das mögliche Vorgehen besprochen. Auch offene Fragen des Hausbesitzers sollten an dieser Stelle mit dem Energieberater geklärt werden.
  7. Übergabe der Dokumente: Nachdem gegebenenfalls letzte Änderungen und Ergänzungen vorgenommen wurden, erhalten die Eigentümer zwei Dokumente: “Mein Sanierungsfahrplan” und “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”.
1. „Mein Sanierungsfahrplan“

Der Bericht besteht aus verschiedenen Elementen, von denen der Sanierungsfahrplan selbst das wohl wichtigste für Hausbesitzer ist. Die Übersicht zeigt den aktuellen energetischen Zustand des unsanierten Gebäudes sowie den Zustand nach den vorgeschlagenen Maßnahmen. Eine farbige Darstellung, die sich an der Farbskala des Primärenergiebedarfs orientiert, soll die Auswirkung der einzelnen Sanierungsschritte verständlicher machen.

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2. Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen

Der zweite Teil des Berichts ist deutlich umfangreicher, denn hier werden die einzelnen Sanierungsarbeiten genauer beschrieben und energetisch bewertet. Zudem werden die einzelnen Maßnahmen zeitlich eingeordnet. Wie sich diese finanziell auswirken, zeigt eine Gegenüberstellung der geschätzten Investitions- und Energiekosten bei einer reinen Instandhaltung des Wohngebäudes und bei einer Sanierung. Für die Beauftragung von Fachunternehmen können die in der Umsetzungshilfe erfassten technischen Daten eine hilfreiche Grundlage darstellen. Auf Wunsch kann der Bericht bei einer WEG-Versammlung vorgestellt werden.

Produktflyer zum individuellen Sanierungsfahrplan

Das BMWi übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Beispielberechnung
Gebäudegröße Kosten für Beratung Förderung 80% Eigenanteil für Eigentümer
EFH bis 2 WE 1625 € -1300 € 325 €
MFH ab 3 WE 2125 € -1700 € 425 €

Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Bericht zur Energieberatung in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, kann ein qualifizierter Berater erforderliche Sanierungsschritte erläutern.

„Der neue individuelle Sanierungsfahrplan bietet Eigentümern eine transparente, maßgeschneiderte Übersicht über Sanierungsschritte für ihre Gebäude. Sie bekommen auf einfache Weise dargestellt, wann welche Maßnahmen zu erwarten sind, welche Umsetzung sie beinhalten und wie sie sich zu einer Gesamtsanierung zusammenfügen. Den Energieberatern steht mit dem individuellen Sanierungsfahrplan ein Werkzeug zur Verfügung, das es ihnen ermöglicht, die Ergebnisse ihrer Beratungen und ihrer technischen Ausarbeitungen verständlich und gut strukturiert in standardisierten Berichten zu vermitteln. Die in der Praxis typischen Schritt-für-Schritt Sanierungen können damit ab sofort in ein gebäudespezifisches Gesamtkonzept eingebettet werden.“

- Staatssekretär Baake vom Bundeswirtschaftsministerium

Produktflyer zum individuellen Sanierungsfahrplan